An den Bürgermeister und den Rat

der Gemeinde Stelle

Unter den Linden 18

21435 Stelle                                                                         

                                                                                                         

 

                                                                                                                            Stelle, den 21.04.2021

 

Antrag:

Obdachlosenunterkunft für Frauen (Mütter mit Kindern)

 

Sehr geehrter Herr Isernhagen und

sehr geehrte Ratsmitglieder,

 

die BIGS beantragt in der Gemeinde Stelle eine Unterkunft ausschließlich für

obdachlose Frauen, beziehungsweise Mütter mit Kindern, zu schaffen.

Für eine schnelle Umsetzung und mögliche Realisierung schlagen wir die Unterkunft am Bienenhang vor.

 

Begründung:

Aktuell ist die Wohnsituation unserer Obdachlosen am Bienenhang für die BIGS nicht akzeptabel.

Eine Mutter mit zwei kleinen Kindern lebt gemeinsam mit zwei Männern, die drogenabhängig sein sollen, in einer Wohnung. Gemeinsam werden Badezimmer und Küche geteilt. Wir sehen hier eine nicht ausreichend geschätzte Würde und Achtung der jungen Mutter und keinen Schutz der Kinder.

Selbst in unseren Nachbargemeinden Seevetal und Winsen werden Frauen (Mütter mit Kindern) und Männer getrennt voneinander untergebracht.

 

Für unseren Antrag beziehen wir uns auf das:

Eckpunktepapier

Mindeststandards an eine menschenwürdige Unterbringung in Notunterkünften für den Personenkreis wohnungsloser Frauen im Bereich der Regionalvertretungen Oldenburg und Osnabrück der ZBS Niedersachsen

 

Mit dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”2, der sogenannten Istanbul-Konvention, welche in Deutschland seit 01.02.2018 in Kraft getreten ist, liegt zum ersten Mal für Europa ein völkerrechtlich bindendes Dokument vor. Darin ist die Bekämpfung unterschiedlichster Formen von Gewalt an Frauen vorgesehen. Danach müssen alle präventiven Maßnahmen, die zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen ergriffen werden, die besonderen Bedarfe von schutzbedürftigen Gruppen berücksichtigen und dazu gehören auch obdachlose Frauen3.

Jeder Mensch hat ein Anrecht auf eine Notunterbringung, die die Würde des Menschen achtet, respektiert und schützt.

Allgemeine Standards:

–          Es gibt separate Häuser/ Wohnungen für Frauen, Männer und Familien.

–          Familien werden grundsätzlich zusammen und ohne gemeinschaftlich zu nutzende Räume untergebracht. Das Kindeswohl muss geachtet werden.

Frauen stellen unter den Nutzer*innen der Notunterkünfte eine gesonderte Personengruppe dar. Einerseits sind sie von den teils unhaltbaren Zuständen in Notunterkünften, wie Gemeinschaftsbäder, gemischtgeschlechtliche Unterbringung in einem Zimmer und Gewalt stärker betroffen. Anderseits stellt es für Frauen eine größere Hürde dar, Hilfen in Anspruch zu nehmen…“

Die Bedürftigkeit von Menschen nimmt zu.

Damit verbunden sind in der Zukunft weitere Menschen, die unverschuldet ihr Obdach verlieren.

Aus diesem Grunde sollte sich jeder von uns in der Verpflichtung sehen, diesen Frauen (mit ihren Kindern) das Leben ein Stück lebenswerter zu gestalten und Sicherheit zu vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Für die BIGS

Sandra Müller