Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 14.06.2021
schon mal gehört, diesen Begriff? Klingt nach „ich spar mir das Architektenhonorar und mache alles selbst“, egal mit wie viel (oder wenig) Sachverstand. Gemeint war aber etwas anderes, als der Begriff in der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses fiel.
Es ging um den Bebauungsplan „Harburger Straße – Bergstraße – Deependahl“. In diesem Quarre soll eine Nachverdichtung als Innenentwicklung ermöglicht werden, sprich, durch Bauen in zweiter Reihe sollen einige dringend benötigte Bauplätze geschaffen werden. Ein sehr guter Ansatz, damit nicht ständig neue Baugebiete ausgewiesen werden müssen, die entsprechend Flächen versiegeln und die Infrastruktur weiter belasten.
Der Entwurf weist einige positive ökologische Aspekte auf. So dürfen keine neuen Zufahrten entstehen, sondern die neuen Häuser müssen über bereits bestehende Grundstückszufahrten erreicht werden können. Auch wird eine Stellplatzzahl von 2 festgelegt. Das heißt, für jedes neue Haus sind 2 statt der sonst üblichen 1 oder 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass mehr Autos am Straßenrand parken. Sehr gut! Für eine gute Belichtung und Belüftung sorgt der vorgegebene Abstand von 8 m (statt der üblichen 6 m) zwischen den Häusern und die ökologisch sehr fragwürdigen Stein- und Schottergärten werden von vorneherein verboten. Alles in allem ein sehr gelungener Entwurf.
Doch was hat es mit der eingangs zitierten architektonischen Selbsthilfe auf sich? Damit sind bauliche Maßnahmen an den Bestandsgebäuden entlang der Harburger Straße (K86, ehemals B4) gemeint. Diese sind durch den Straßenverkehr einem aus heutiger Sicht deutlich zu hohen Lärm ausgesetzt. Aber es gibt Bestandsschutz, so dass die Besitzer nicht gezwungen sind, Änderungen vorzunehmen. Wenn jedoch Änderungen an den Gebäuden vorgenommen werden, dann müssten die nun neuen Bestimmungen des B-Plans eingehalten werden, was in den meisten Fällen nur durch Abriss und Neubau erreichbar wäre. Um dies Härte zu verhindern, gestattet man, stattdessen durch andere bauliche Maßnahmen, wie z.B. Schallschutzfenster, Schlafräume nicht zur Straße hin usw. die Lärmschutzbestimmungen (weitestgehend) zu erreichen. Dies nennt man dann architektonische Selbsthilfe. Alles klar? Wieder was dazu gelernt.
Harald Kottsieper, 14.06.2021