Ich dachte die Gemeinde Stelle hat derzeit schon reichlich zu tun, schlimmer noch, ist völlig überlastet! Leider läuft derzeit schon alles über den Verwaltungsausschuss, das ist weder bürger- noch ratsfreundlich. Aber nun heißt es besonders aufgepasst, lassen wir es zu, dass ein § Schnelligkeit vor Vernunft setzt? Mit dem neu eingeführten § 13 b BauGB können im beschleunigten Verfahren Flächen im Außenbereich einbezogen werden. Das führte jetzt dazu, dass schnell eine Grund- und Erschließungsgesellschaft gegründet wurde, ein Acker im Außenbereich erworben wurde und die Gemeinde sich dazu her gibt, innerhalb einer Woche die Angelegenheit abzuschließen. Das Tempo hätte die Kita vertragen. Fakt ist aber, da bleibt man unter 10 000qm und schon wird mit der Aussage: „Vorteil neben dem Verzicht auf die Umweltprüfung, (Frage: wo ist hier ein Vorteil?)ist die Möglichkeit den Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung anzupassen.“ (Vorteil?)(siehe auch Tagesordnung OEW Ausschuss am 11.09.) Gerade haben wir eine Ortsverdichtung beschlossen und planen in diese Richtung. Also, warum die Eile? Liegt es an der Begrenzung des § 13b bis 2019? Hinzu kommt, dass wir einst beschlossen haben, auf keinen Fall näher als 500m Bauvorhaben in Richtung Autobahn zu genehmigen. Auch stellt sich die Frage ist mit „alternativer energetischer Versorgung“ die Zwangsbeglückung der Häuslebauer mit der Anbindung an die Biogasanlage gemeint? Zauberwort ist ja derzeit das Wort bezahlbarer Wohnraum. Das wurde hier gezielt natürlich auch angesetzt. Aber Mehrfamilienhäuser sind sicher unrealistisch und Augenwischerei. Frage ist auch, was machen wir, wenn der anschließende Grundbesitzer das auch möchte? Möglich wäre ja, wir lassen immer 100qm frei und pflanzen Hochzeitswälder und dazwischen kommt immer ein Baugebiet unter 10 000qm. Können wir dem Nächsten das verwehren? Oder wie sieht es an anderen Ecken in der Gemeinde aus in Außenbereichen, greifen wir jetzt bis 2019 auch diese auf? Und alles nachdem gerade erst wieder kleinen Bauherren das Bauen im Außenbereich verwehrt wurde. Dürfen die sich dann noch mal melden? Oder was macht dieses Gebiet so außergewöhnlich?
Marina Lemmermann