Das Dorf im Dorf

Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung und Wirtschaftsförderung (Ortsentwicklungsausschuss)  am 02.02.2022

 

Ein Dorf im Dorf, so hat es das, was da in Ashausen am Schulweg geplant ist, ein Ratskollege bezeichnet. Man könnte ihm fast Recht geben. Über 50 Wohneinheiten verteilt auf 9 Häuser sind schon eine beachtliche Größe.

Sorge bereitet den Ratsmitgliedern allerdings zum einen der geringe Abstand von ca. 1 m zur Straße Schulweg für ein 2-geschossiges Gebäude und die geringe Anzahl von Stellplätzen auf dem Gelände. Das Mobilitätskonzept sieht nur 1 Stellplatz pro Wohneinheit vor und die Ratsmitglieder fragen sich zu Recht, was passieren wird, wenn nicht alle Bewohner und Besucher einen Parkplatz auf dem Gelände finden. Hier wird „wildes“ Parken auf dem Schulweg befürchtet. Der Schulweg ist jedoch wie der Name schon sagt ein Schulweg, sehr abschüssig und wird von vielen Grundschülern mit dem Fahrrad befahren. Wenn hier zu den Neuverkehren der 50 Wohneinheiten auch noch Behinderungen durch verbotswidrig parkende Pkw kommen, wird es für die Grundschüler sehr gefährlich, da sie keinen eigenen Radweg haben. Ob ein solcher Radweg im Rahmen einer Querschnittsneugestaltung möglich ist, scheint sehr zweifelhaft angesichts der engen Verhältnisse.

Bemängelt wurde auch, dass viele Stellplätze in die Bereiche der Baumkronen hinein ragen. Damit sind Beschädigungen des Wurzelwerks vorprogrammiert, was den Bäumen sicherlich nicht gut tut.

Bei so vielen Unklarheiten und Ungereimtheiten wurde beschlossen, nicht zu beschließen. D.h., die Bedenken der Ausschussmitglieder werden an den Investor herangetragen und er muss Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge machen. Und erst danach geht der Bebauungsplan in die öffentliche Auslegung.

 

Das Ergebnis der nächsten Abstimmung wird vor allem zahlreiche Eltern erfreut haben. Der Ausschuss beschloss einstimmig den Bebauungsplan für den Bau der Kita Duvendahl. Endgültig rechtsgültig wird er dann mit Ratsbeschluss am 23.02.2022. Reine Formsache.

 

Zum Schluss gab es noch ein Bonbon für die Anwohner am Stemmbruch. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Fachenfelde Neufassung westlich der Uhlenhorst“ wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Alles in allem ein gelungener Start.

 

Harald Kottsieper, 05.02.2022

Ausschuss für Schulen und Kindertagesstätten vom 26.01.2022

Aktuell geht es in den Ausschüssen um den Haushaltsentwurf für 2022, welcher einen Fehlbetrag von
2,9 Millionen Euro aufweist.

Einen großen Anteil der Ausgaben nimmt die neue Kita im Duvendahl mit aktuell geplanten
6,5 Millionen Euro ein. Die Eröffnung ist zum nächsten Kita-Jahr (01. August 2022) vorgesehen.
Das Grundstück soll über einen Erbpachtvertrag erworben werden, jedoch sind die Verhältnisse noch
immer nicht notariell abgesichert. Aus diesem Grund hat sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder
dazu entschlossen, auf alle weiteren Ausgaben einen Sperrvermerk zu setzen. Mit dieser
Mehrheitsentscheidung ist die Verwaltung nicht zufrieden gewesen, dieser Umstand sollte aber
einen Abschluss der Grundstücksangelegenheit beschleunigen. Wir können nur ein Grundstück
bebauen, das uns auch „gehört“. Wenn diese grundlegende Voraussetzung nicht gegeben ist, dürfen
wir doch dahingehend keine Investitionen tätigen.
Sobald der Notarvertrag unterschrieben ist, erfolgt die Aufhebung des Sperrvermerks.

Dem Ausschuss wurden vier Varianten zur farblichen Gestaltung der Außenfassade präsentiert.
Hier wurde sich mehrheitlich für Variante 4 (unterschiedliche Farbtöne für die 3 Außentüren, eine
Farbe für den Rest des Gebäudes) ausgesprochen. Nach Bekanntgabe der zur Auswahl stehenden
Farben durch den Hersteller soll eine finale Entscheidung getroffen werden.

Die Waldkita 1 in Stelle Kieselshöh soll zum März 2022 eröffnen und hat aktuell noch 3 freie Plätze.
Die Waldkita 2 (genauer Standort wird noch festgelegt) hat bereits 11 Kinder auf der Warteliste (4
freie Plätze) und ist in der Planung. Für diese Vorhaben wurden Gelder bewilligt.

Die Kosten für die Ganztagsbetreuung an der Grundschule Stelle haben sich zum einen wegen der
gestiegenen Schülerzahlen erhöht, was rechnerisch nachvollziehbar und gerechtfertigt ist.
Zum anderen sind im Haushalt für 2022 Kosten angegeben, die für die Ausschussmitglieder nicht
transparent genug sind und mit dem Protokoll erläutert werden sollen.
An der Grundschule Ashausen können die Kosten des Ganztages laut Schulleitung ebenfalls nicht
mehr gedeckt werden.
In beiden Fällen soll die Lenkungsgruppe eine Lösung erarbeiten.

Ja, wir haben einen hohen Fehlbetrag im Haushalt des aktuellen Jahres!
Ja, die Aufgabe der Ratsmitglieder liegt unter anderem darin, die Kosten im Auge zu behalten und
gegebenenfalls Einsparungen vorzunehmen.
Für den Ausschuss für Schule und Kindertagesstätten gab es ein einstimmiges okay zu den geplanten
Ausgaben (unter Vorbehalt zu den Sperrvermerken).
Meiner Meinung nach könnten wir in anderen Bereichen Streichungen oder Verschiebungen
vornehmen, in denen wir ein „Luxusproblem“ haben.
Aber bitte nicht, wenn es um die Gesundheit (Projekt an den Grundschulen Kochen + Erleben @
School / gesunde Ernährung), die Sicherheit (Reparatur der Laufbahn Sportplatz Fliegenberg) oder
die Qualität (Austausch von Spielgeräten) geht.

Sandra Müller

Abschiedsvorstellung

Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 06.10.2021

 

Am 06.10.2021 fand die letzte Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses in alter Besetzung statt, da der neu gewählte Rat sich erst im November konstituieren wird. Somit war es für einige Mitglieder persönlich auch die letzte Sitzung. Auch für die BIGS? Auch für Harald Kottsieper? Nun, wer die Spannung um die Antwort auf diese Frage nicht aushält, der möge direkt an das Ende dieses Artikels springen. Allen anderen empfehle ich, entspannt weiter zu lesen und damit erst einmal etwas über den Inhalt der Sitzung zu erfahren.

 

Da war zunächst einmal der Bebauungsplan „Heukoppel West“. Kennen Sie nicht? Macht nix. Wer weiß denn schon dass sich dahinter der Kita-Neubau in Ashausen verbirgt? Jetzt wissen es aber zumindest alle, die bis hierhin weiter gelesen haben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat stattgefunden und es gab erfreulicherweise keine wesentlichen Änderungen. Auffällig ist, dass die Freiflächen für die Kinder gerade mal die Mindestanforderungen erfüllen. Schade eigentlich, aber es steht eben nicht mehr Grundstück zur Verfügung und für langwierige Nachverhandlungen ist keine Zeit, da die Kita so schnell wie möglich errichtet werden soll. Spannender ist da die Frage der Pkw-Stellplätze. Die Grünen forderten weniger Stellplätze. Die Praktiker wiesen im Gegenteil darauf hin, dass die geplanten 22 Stellplätze bei weitem nicht ausreichen um die vielen Eltern, die Ihre Kleinen mit dem Auto zur Kita bringen wollen, aufzunehmen. Und die Realisten, zu denen sich auch die BIGS zählt, prognostizieren, dass die Anzahl der Parkplätze gar nicht über Verkehrschaos oder Verkehrsberuhigung entscheiden wird, da es in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kita-Stoßzeiten diverse Parkmöglichkeiten für Kurzzeitparker gibt und geben wird. Hier wird wohl noch viel Detailarbeit zu leisten sein im Zuge der ausstehenden öffentlichen Auslegung.

 

Das zweite große Thema waren die Ergebnisse der bereits erfolgten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Harburger Straße – Bergstraße – Deependahl“. Hier könnte man sagen: im Westen nichts Neues. Fast nichts! Eine Änderung gab es doch, denn der vorgesehene Mindestabstand von 8m (statt 6m) zwischen den Gebäuden wirft juristische Probleme auf, da es keine einheitliche Baulinie gibt und es bei den Eckgrundstücken schwierig werden könnte, überhaupt noch bauen zu können. Um dies alles zu vermeiden, wurde auf eine solche Festlegung verzichtet. Klargestellt wurde auch noch einmal, dass für die neu entstehenden Häuser keine zusätzlichen Grundstückszufahrten entstehen dürfen und auch keine Erschließungsstraße gebaut wird. Wer also in zweiter Reihe baut muss sich am davor liegenden Grundstück ein Überfahrtsrecht im Grundbuch sichern.

 

Und nun möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Bürgern bedanken, die ihr Kreuzchen bei der BIGS oder bei mir persönlich gemacht haben und beende diesen Bericht mit einem Zitat eines in meiner Generation wohl noch sehr bekannten rosaroten Panthers. Heute ist nicht alle Tage, ich komm wieder, keine Frage . . .

 

Ihr / Euer

Harald Kottsieper

Architektonische Selbsthilfe

Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses am 14.06.2021

 

schon mal gehört, diesen Begriff? Klingt nach „ich spar mir das Architektenhonorar und mache alles selbst“, egal mit wie viel (oder wenig) Sachverstand. Gemeint war aber etwas anderes, als der Begriff in der Sitzung des Ortsentwicklungsausschusses fiel.

Es ging um den Bebauungsplan „Harburger Straße – Bergstraße – Deependahl“. In diesem Quarre soll eine Nachverdichtung als Innenentwicklung ermöglicht werden, sprich, durch Bauen in zweiter Reihe sollen einige dringend benötigte Bauplätze geschaffen werden. Ein sehr guter Ansatz, damit nicht ständig neue Baugebiete ausgewiesen werden müssen, die entsprechend Flächen versiegeln und die Infrastruktur weiter belasten.

Der Entwurf weist einige positive ökologische Aspekte auf. So dürfen keine neuen Zufahrten entstehen, sondern die neuen Häuser müssen über bereits bestehende Grundstückszufahrten erreicht werden können. Auch wird eine Stellplatzzahl von 2 festgelegt. Das heißt, für jedes neue Haus sind 2 statt der sonst üblichen 1 oder 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass mehr Autos am Straßenrand parken. Sehr gut! Für eine gute Belichtung und Belüftung sorgt der vorgegebene Abstand von 8 m (statt der üblichen 6 m) zwischen den Häusern und die ökologisch sehr fragwürdigen Stein- und Schottergärten werden von vorneherein verboten. Alles in allem ein sehr gelungener Entwurf.

Doch was hat es mit der eingangs zitierten architektonischen Selbsthilfe auf sich? Damit sind bauliche Maßnahmen an den Bestandsgebäuden entlang der Harburger Straße (K86, ehemals B4) gemeint. Diese sind durch den Straßenverkehr einem aus heutiger Sicht deutlich zu hohen Lärm ausgesetzt. Aber es gibt Bestandsschutz, so dass die Besitzer nicht gezwungen sind, Änderungen vorzunehmen. Wenn jedoch Änderungen an den Gebäuden vorgenommen werden, dann müssten die nun neuen Bestimmungen des B-Plans eingehalten werden, was in den meisten Fällen nur durch Abriss und Neubau erreichbar wäre. Um dies Härte zu verhindern, gestattet man, stattdessen durch andere bauliche Maßnahmen, wie z.B. Schallschutzfenster, Schlafräume nicht zur Straße hin usw. die Lärmschutzbestimmungen (weitestgehend) zu erreichen. Dies nennt man dann architektonische Selbsthilfe. Alles klar? Wieder was dazu gelernt.

 

Harald Kottsieper, 14.06.2021